
Heime Uster
Stadt Uster ZH
Von der Versorgungsplanung über die Betriebs- und Raumkonzeption zur Standort- und Variantenbeurteilung.
Fallstudie ansehen – Heime UsterHermann NäfVR-Präsident APH Rosenberg und Präsident Lenkungsausschuss
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In den Gemeinden Altdorf und Bürglen wurde für die Heime Rosenberg und Gosmergartä unabhängig voneinander ein Sanierungs- und Neubaubedarf festgestellt. Machbarkeitsanalysen zeigten, dass zweckmässige Erweiterungen an den bestehenden Standorten nicht möglich waren. Die beiden Gemeinden beziehungsweise die Trägerschaften beschlossen deshalb, die betriebliche Erneuerung gemeinsam anzugehen und beauftragten eine Machbarkeitsstudie für einen gemeinsamen Ersatzneubau, verbunden mit der Aufgabe der bisherigen Heimstandorte.
Arc Consulting und Architektur AG und vitalba gmbh erhielten als Team den Auftrag für die Machbarkeitsanalyse. Im ersten Schritt wurde ein aus den beiden Trägerorganisationen zusammengesetzter Lenkungsausschuss gegründet. Auf der operativen Ebene wurde eine Co-Projektleitung sowie eine Projektgruppe aus den Geschäftsleitungen der Heime mit je einer Vertretung der beiden Beratungsfirmen etabliert.
Die darauffolgenden Arbeiten beinhalteten zunächst die Erarbeitung eines Planungsberichtes mit Prognosen zum Bedarf an allgemeiner und spezialisierter Langzeitpflege sowie betreutes Wohnen. In der Folge wurde die Entwicklung eines Betriebskonzepts mit Raumprogramm für ein Pflegezentrum mit 175 Plätzen für Langzeitpflege (25 davon spezialisierte Plätze für Pflege von Demenzbetroffenen) und 32 Wohnungen für betreutes Wohnen an die Hand genommen. Ein Zusatzbericht zeigte auf, welche Vertragsverhältnisse in einem betreuten Wohnen sinnvollerweise angestrebt werden können (Miete oder Pension). Detailberichte zu Wäschereithemen unter verschiedenen konzeptuellen Vorgaben sowie zur Gestaltung der künftigen Gastronomie wurden in die Raumprogrammgestaltung einbezogen.
Verschiedene weitere Fachplaner trugen mit weiteren Teilberichten zur Erstellung der Machbarkeitsstudie bei, welche durch arc erarbeitet und koordiniert wurde. So wurde beispielsweise ein mögliches Verkehrskonzept evaluiert, eine Baugrundabklärung durchgeführt, die Ortsbildschutzverträglichkeit am vorgesehenen Standort geprüft und ein Lärmschutzgutachten einbezogen. Daraus entstand im Rahmen der planerischen Abklärungen eine umfassende Volumenstudie für die Beurteilung der Machbarkeit. Die potentiellen Kosten des Projekts wurden durch ein unabhängiges Gutachten nach BKP 1–9 verifiziert.
Im letzten Schritt wurde eine detaillierte Betriebsmodellrechnung für das künftige Zentrum mit Pflege und betreutem Wohnen erstellt. Diese zeigte die Kostenfolgen des Baus für Amortisation, Zinsen und Rückstellungen auf und bezifferte, unter welchen Bedingungen das neue Zentrum kostendeckend geführt werden könnte.
Nach diesen Arbeitsschritten wurde eine Finanzplanung für den weiteren Projektverlauf erarbeitet, und eine Abstimmung in den beteiligten Gemeinden zum Planungs- und Wettbewerbskredit wurde in Gang gesetzt. Da bei der Abstimmung zwei Gemeinden den Kreditanteil ablehnten, wurde das Projekt offiziell beendet.
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